What is NIS 2?
by josheph bell
August 14, 2025
Einführung: Warum gibt es NIS 2?
Die NIS 2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016. Sie wurde von der Europäischen Union entwickelt, um die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und Unternehmen zu verbessern.
Da sich Bedrohungen und Cyberangriffe in den letzten Jahren stark weiterentwickelt haben, wurde die ursprüngliche NIS-Richtlinie als nicht mehr ausreichend betrachtet. Die neue Version, NIS 2, tritt auf europäischer Ebene 2024 in Kraft und erweitert den Geltungsbereich sowie die Anforderungen an Unternehmen und Behörden erheblich.
Durch NIS 2 sollen kritische Sektoren widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe werden, Mindeststandards für die Cybersicherheit eingeführt und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten sichergestellt werden.
Allerdings stockt die Umsetzung in Deutschland. Die notwendige nationale Gesetzgebung zur Implementierung von NIS 2 wurde bislang nicht verabschiedet und es gilt als unwahrscheinlich, dass dies noch in der aktuellen Legislaturperiode geschieht.
Die wichtigsten Neuerungen durch NIS 2
Die NIS 2-Richtlinie legt neue Anforderungen für Unternehmen, und Organisationen und Einrichtungen fest, die für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität Europas von entscheidender Bedeutung sind.
Erweiterung des Geltungsbereichs
NIS 2 betrifft deutlich mehr Unternehmen als die ursprüngliche NIS-Richtlinie. Neben klassischen „kritischen Infrastrukturen“ (KRITIS) wie dem Energie- und Gesundheitssektor umfasst die Richtlinie nun auch Logistikunternehmen, Lebensmittelhersteller, digitale Dienste, die öffentliche Verwaltung und die Chemieindustrie. Zudem gelten die Vorschriften nicht mehr nur für große Konzerne, sondern auch für mittelgroße Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro.
Strengere Sicherheitsanforderungen
Unternehmen müssen umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen ergreifen. Dazu Zu diesen Maßnahmen gehören die Einführung eines Risikomanagementsystems, klare Zugangskontrollen, effektive Incident-Response-Prozesse und Business Continuity-Pläne. Besonders betont wird die Sicherheit der Lieferkette: Organisationen sind durch das Gesetz verpflichtet, sicherzustellen, dass auch ihre externen Dienstleister und Zulieferer hohe Cybersicherheitsstandards einhalten.
Verschärfte Meldepflichten
Bei Sicherheitsvorfällen müssen Unternehmen innerhalb von 24 Stunden eine Erstmeldung an die zuständigen nationalen Behörden abgeben. Innerhalb von 72 Stunden folgt ein detaillierter Bericht, der die Auswirkungen des Vorfalls beschreibt und geplante Gegenmaßnahmen darlegt.
Höhere Strafen für Verstöße
Unternehmen, die die NIS 2-Vorgaben nicht einhalten, müssen mit erheblichen Geldstrafen rechnen – bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Führungskräfte können zudem persönlich haftbar gemacht werden und müssen sich regelmäßig zu Cybersicherheitsthemen weiterbilden.
Bessere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten
Die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) erhält mehr Befugnisse, um den Austausch von Bedrohungsinformationen zu koordinieren. Zudem sollen Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten, um Cyberbedrohungen schneller zu erkennen und effektiver darauf zu reagieren.
Diese neuen Vorschriften machen NIS 2 zur bislang strengsten Cybersicherheitsrichtlinie in der EU.
Warum ist NIS 2 wichtig?
Schutz kritischer Infrastrukturen
Die zunehmende Vernetzung von IT- und OT-Systemen (Operational Technology) führt zu neuen Angriffsmöglichkeiten für Cyberkriminelle. Besonders gefährdet sind essenzielle Dienste wie Energieversorgung, Gesundheitswesen und Transportsektor. NIS 2 sorgt für strengere Sicherheitsvorgaben, um diese Sektoren besser zu schützen.
Erhöhte Cyber-Resilienz von Unternehmen
Durch NIS 2 werden Organisationen verpflichtet, sicherere IT-Architekturen zu entwickeln und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen. So können Bedrohungen wie Ransomware-Angriffe oder Datenlecks frühzeitig erkannt und abgewehrt werden.
Harmonisierung der Cybersicherheitsvorgaben in der EU
NIS 2 sorgt für einheitliche Sicherheitsstandards in allen EU-Mitgliedstaaten. Dadurch wird es für international tätige Unternehmen leichter, die Anforderungen in verschiedenen Ländern zu erfüllen.
Stärkere Reaktion auf Cyberbedrohungen
Nationale Behörden erhalten mehr Kompetenzen zur Bekämpfung von Cyberangriffen. Ein EU-weites Frühwarnsystem soll helfen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Welche Unternehmen sind von NIS 2 betroffen?
NIS 2 unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Unternehmen:
- Wesentliche Einrichtungen („Essential Entities“)
Zu dieser Gruppe gehören Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energieversorger, Wasser- und Abwassernetze, der Gesundheitssektor, pharmazeutische Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und digitale Infrastrukturen wie Cloud-Dienste und Rechenzentren.
- Wichtige Einrichtungen („Important Entities“)
Hierzu zählen unter anderem Post- und Kurierdienste, Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Chemieunternehmen und Hersteller von elektronischen Komponenten.
Während für beide Gruppen ähnliche Sicherheitsanforderungen gelten, sind die Sanktionen und Prüfmechanismen für wesentliche Einrichtungen strenger.
Best Practices für Unternehmen zur Umsetzung von NIS 2
Cybersecurity-Risikomanagement etablieren
Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen zur Identifikation und Bewertung von Bedrohungen für IT- und OT-Systeme implementieren. Notfallpläne für verschiedene Szenarien wie Ransomware-Angriffe oder DDoS-Attacken müssen entwickelt werden.
Zugangskontrollen und Identitätsmanagement verbessern
Multi-Faktor-Authentifizierung sollte flächendeckend eingesetzt werden. Zudem sollten Benutzerrechte regelmäßig überprüft und unnötige Zugriffsberechtigungen entfernt werden.
Effiziente Incident-Response-Prozesse implementieren
Es sollte sichergestellt werden, dass Sicherheitsvorfälle innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zur Meldepflicht bei den zuständigen Behörden wie dem BSI gemeldet werden. Unternehmen sollten klare Reaktionsstrategien festlegen, um Schäden schnell zu begrenzen.
Lieferketten-Sicherheit stärken
Zulieferer müssen vertraglich verpflichtet werden, Cybersicherheitsstandards einzuhalten. Regelmäßige Audits und Risikoanalysen sind notwendig, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.
Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern
Mitarbeiter sollten regelmäßig zu Cybergefahren geschult werden. Schulungen zu Phishing-Erkennung und Social Engineering helfen, Angriffe frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.
Technische Schutzmaßnahmen verstärken
Unternehmen sollten Zero-Trust-Architekturen einführen, Daten verschlüsseln und Netzwerksegmentierung einsetzen, um Angreifer an der ungehinderten Ausbreitung im System zu hindern.
NIS 2 in Deutschland: Verzögerte Umsetzung
Obwohl NIS 2 auf EU-Ebene beschlossen wurde, bleibt die nationale Umsetzung in Deutschland bisher aus. Die notwendigen Gesetze wurden noch nicht verabschiedet, und es gilt als unwahrscheinlich, dass dies noch in der aktuellen Legislaturperiode geschieht.
Für Unternehmen bedeutet dies eine unklare rechtliche Lage. Dennoch sollten sie sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um bei einer späteren Umsetzung keine Verzögerungen oder rechtliche Konsequenzen zu riskieren. Bei der nationalen Umsetzung würde das BSI als Aufsichtsbehörde eine zentrale Rolle spielen.
NIS 2: Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Die NIS 2-Richtlinie stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Cybersicherheit in Europa dar. Unternehmen müssen sich auf strengere Anforderungen, höhere Bußgelder und mehr behördliche Kontrollen einstellen.
Auch wenn die Umsetzung in Deutschland derzeit stockt, sollten betroffene Organisationen nicht warten, sondern ihre Sicherheitsmaßnahmen proaktiv verbessern. Die Einhaltung von NIS 2 ist nicht nur eine regulatorische Verpflichtung, sondern auch eine strategische Notwendigkeit, um Cyberangriffe erfolgreich abwehren zu können.